Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Der Verstorbene wird nach dem Trauergottesdienst im Sarg in einem Erdgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Ist keine Grabstätte vorhanden, kann an dem Ort, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hat, ein Grab erworben werden. Bei der Wahl des Grabes kann man zwischen Einzel- und Doppelgrab entscheiden. Die zuständige Friedhofsverwaltung erteilt Informationen über die Verfügbarkeit und den genauen Standort. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob sich die in Frage kommende Grabstelle im gestaltungsfreien oder gestaltungspflichtigen Bereich des Friedhofs befindet. Im gestaltungspflichtigen Teil wird z.B. Art der Einfassung, Beschaffenheit/Material des Grabsteines, u.a. vorgeschrieben.
Ist ein Grab vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Die Ruhefristen sind je nach Friedhof unterschiedlich; in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren. Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Sollte der Verstorbene der Grabbesitzer sein, muss die Grabstätte baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten überschrieben werden. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern seitens des vorherigen Grabbesitzers keine andere schriftliche Verfügung getroffen wurde.