Bestattungsvorsorge
„Ich will alles geregelt haben. Erst dann bin ich beruhigt.“
Diese Worte hören unsere Mitarbeiter oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Begleitung man sich erwünscht. Wem möchte ich etwas hinterlassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?
Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament. Aber auch Art und Umfang der Bestattung kann detailliert besprochen und vertraglich festgehalten werden:
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei Bestattungen »FRIEDE«.
Warum Bestattungsvorsorge?
Wenn sich die Bestattungskosten auch nur annähernd so entwickeln wie die Lebenshaltungskosten, wird es in nur fünf Jahren wesentlich aufwändiger sein, Bestattungsvorsorge zu treffen.
Die Bundesregierung entzieht sich der sozialen Verantwortung. (Sterbegeld ist seit den bismarckschen Sozialreformen immer fester Bestandteil einer sozialen Absicherung gewesen.)
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 01.01.2004 keinen Sterbegeldanspruch mehr. (Der Bürger muss alles aus eigener Tasche bezahlen.)
Bestattungsvorsorgeverträge, die das gesetzliche Sterbegeld als Bestandteil der Finanzierung beinhalten, müssen nachversichert werden. (Andernfalls sind Nachforderungen an die Angehörigen unausweichlich.)
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Das vorsorgliche Gespräch:
Eine völlig unverbindliche und kostenlose Beratung, in der wir Sie darüber informieren, was im Todesfall auf die Angehörigen zukommt und welche Dinge schon vorab geregelt werden können. -
Der Abschied in allen Einzelheiten:
In einem umfassenden Gespräch legen wir mit Ihnen zusammen alle Einzelheiten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen fest.
Und was ist, wenn…?
Sie haben schon daran gedacht, Ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Damit haben Sie große Fürsorge gezeigt.
Doch bedenken Sie: Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungs-Vorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Niemand darf diese festgelegte Summe für andere Zwecke benutzen.
Das ist die höchste Sicherheit für Sie, dass Ihre Bestattung auch gemäß Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird.
Schlussabrechnung
Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.
Info-Broschüre
Wir haben alle nützlichen Informationen rund um das Thema Bestattungsvorsorge in unserer Broschüre „Mein letzter Wille“ zusammengefasst. Diese liegt kostenlos in unseren Filialen für Sie bereit. Gerne schicken wir Ihnen unser Informationsmaterial auch auf dem Postweg zu. Hierfür füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.