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Erdbestattung
Es ist ein Grab vorhanden
Hier
muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. Normalerweise
gelten Ruhefristen von 10-20 Jahren. In manchen Friedhöfen kann dies
auch eine längere Zeitspanne sein.
Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war
(dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die
schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Im allgemeinen
genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen
des Grabbesitzers.
War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, ist es unbedingt notwendig,
das Grab baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben.
Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der
verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung
getroffen hat.

Es ist kein Grab vorhanden
In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene
oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte
bzw. hat.
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